Der Verfassungsgerichtshof hat am 1. Juli 2016 die Bundespräsidenten-Stichwahl aufgehoben, diese muss nun wiederholt werden. Die Grafik enthält für beide Kandidaten drei Blöcke (von links nach rechts):
- Wahllokal-Stimmen: Stimmen, die ohne Wahlkarte direkt abgegeben wurden
- Briefwahl-Stimmen aus "unstrittigen" Bezirken: Briefwahlstimmen aus einem Bezirk, in dem die Regeln der Wahl laut VfGH nicht verletzt wurden
- Briefwahl-Stimmen aus "strittigen" Bezirken: Briefwahlstimmen aus einem Bezirk, in dem die Regeln der Wahl laut VfGH verletzt wurden
Letztere Kategorie umfasst die Bezirke Innsbruck Land, Südoststeiermark, Stadt und Land Villach, Schwaz, Wien-Umgebung, Hermagor, Wolfsberg, Freistadt, Bregenz, Kufstein, Graz-Umvebung, Leibnitz und Reutte