Der Verfassungsgerichtshof hat am 1. Juli 2016 die Bundespräsidenten-Stichwahl aufgehoben, diese muss nun wiederholt werden. Die Grafik enthält für beide Kandidaten drei Blöcke (von links nach rechts): Letztere Kategorie umfasst die Bezirke Innsbruck Land, Südoststeiermark, Stadt und Land Villach, Schwaz, Wien-Umgebung, Hermagor, Wolfsberg, Freistadt, Bregenz, Kufstein, Graz-Umvebung, Leibnitz und Reutte
Wiederholung Stichwahl
*enthält auch die ungültigen Stimmen